Was ist Auto Leasing?

Was ist Leas­ing?
Auto Leas­ing ist eine beliebte Finanzierungs­form für Neuwa­gen. Ca. 70% der Neuwa­gen wer­den über Leas­ing­for­men wie Rest­wertleas­ing und Kilo­me­ter­leas­ing finanziert! Die Kon­di­tio­nen unter denen Leas­ing­fahrzeuge ange­boten wer­den sind für die Kun­den meis­tens schwer zu durch­schauen. Prinzip­iell ähnelt das Auto Leas­ing dem Mieten einer Woh­nung. Das Fahrzeug wird dem Leas­ingnehmer, also dem Fahrzeughal­ter, von dem Leas­ingge­ber, der Bank, gegen ein monatliches Ent­gelt zur freien Nutzung zur Ver­fü­gung gestellt. Das Eigen­tum des Fahrzeugs bleibt beim Leas­ingge­ber. Die Bank kauft dem Auto­händler das Auto also ab und „ver­mi­etet“ es an den Leas­ingnehmer. Die Raten, die der Fahrzeughal­ter zahlt decken abzüglich der Zin­sen den Wertver­lust des Fahrzeugs. Leas­ingverträge sind meis­tens zeitlich befris­tet, das bedeutet, dass der Leas­ingnehmer nicht den vollen Kauf­preis durch seine Raten amor­tisiert. Am Ende der Ver­tragslaufzeit kann der Leas­ingnehmer zwis­chen ver­schiede­nen Optio­nen wählen. Dazu gehören die Rück­gabe des Fahrzeugs, die Anschluss­fi­nanzierung und der Barkauf des Fahrzeugs. Diese Optio­nen wer­den hier aus­führlich erk­lärt.  Leas­ing ist eine sehr beliebte Art der Fahrzeug­fi­nanzierung und kann sehr attrak­tiv sein. Sie birgt aber auch einige Tücken. Lesen Sie hier was Sie beim Auto Leas­ing beachten müssen und welche Unter­schiede es zwis­chen den ver­schiede­nen Leas­ing­for­men gibt.

Rest­wertleas­ing:
Bei dieser Form des Auto Leas­ings vere­in­baren Bank und Kun­den welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Nutzung voraus­sichtlich haben wird. Die geschätzten Werte beruhen auf Erfahrun­gen und ori­en­tieren sich zumeist am Schwacke-Index. Für den Kun­den ist es teil­weise nur schwer nachvol­lziehbar, ob der vorgegebene Wert real­is­tisch ist. Am Ende der Leas­inglaufzeit wird dann von Experten der aktuelle Wert des Fahrzeugs fest­gelegt. Unter­schei­det sich dieser Wert vom vorher vere­in­barten, so muss der Kunde entweder draufzahlen oder erhält Geld zurück. Das soge­nan­nte Rest­wer­trisiko liegt also beim Leas­ingnehmer! Ein Beispiel verdeut­licht diese Form des Leasings:

Kunde A möchte seinen Neuwa­gen mit­tels Rest­wertleas­ing finanzieren. Der Neupreis des Fahrzeugs liegt bei 40.000 €. Die Leas­ing­dauer beträgt 36 Monate. Der Rest­wert des Fahrzeugs, also der Wert des Fahrzeugs nach drei Jahren Nutzung wird auf 25.000 € geschätzt. Der Wertver­lust von 15.000 € muss in den 36 Monaten vom Kun­den monatlich abbezahlt wer­den. Daraus ergibt sich eine Leas­in­grate von 416 € zuzüglich Zin­sen. Nach den drei Jahren bringt der Kunde das Fahrzeug zurück. Der Wert des Fahrzeugs wird geschätzt. Auss­chlaggebend sind Zus­tand des Fahrzeugs (Kratzer, Beulen, Tech­nik usw.) und Kilo­me­ter­stand. Der Sachver­ständige ermit­telt einen Wert von 20.000 € also 5.000 € weniger als bei Abschluss des Ver­trags geschätzt. Der Leas­ingnehmer muss diese 5.000 € bezahlen, da er das Rest­wer­trisiko trägt! Dies ist ein klarer Nachteil für den Leas­ingnehmer. Ein Vorteil dieser Leasin­gart ist jedoch, dass die Kilo­me­ter, die mit dem Fahrzeug zurück­gelegt wer­den nicht begrenzt sind. Kennt sich der Kunde sehr gut mit Fahrzeu­gen aus und wird ein fairer und real­is­tis­cher Rest­wert im Leas­ingver­trag berück­sichtigt so kann diese Form des Leas­ings attrak­tiv sein. Für Kun­den, die wenig von Fahrzeu­gen ver­ste­hen stellt das Kilo­me­ter­leas­ing eine bessere Alter­na­tive dar.


Kilo­me­ter­leas­ing:

Bei dieser Leas­ing­form wird die Fahrleis­tung des Fahrzeugs ver­traglich begrenzt. Üblich sind Leas­ingverträge mit 15.000 km Fahrleis­tung pro Jahr. Bei einer Leas­ing­dauer von 3 Jahren darf der Leas­ingnehmer also ins­ge­samt 45.000 km mit dem Fahrzeug zurück­le­gen. Wird diese Leis­tung über­schrit­ten, so wird eine Son­derzahlung fäl­lig. Der Leas­ingnehmer trägt hier­bei im Gegen­satz zum Rest­wertleas­ing kein Risiko. Die Kilo­me­ter­be­gren­zung kann sehr ein­fach überwacht und einge­hal­ten wer­den. Der Rest­wert des Fahrzeugs ist für den Leas­ingnehmer nicht rel­e­vant, da nur die zurück­gelegte Dis­tanz für den Leas­ingver­trag entschei­dend ist. Diese Art des Leas­ings ist vor allem für Kun­den inter­es­sant, die abschätzen kön­nen, welche Dis­tanzen sie im Jahr zurück­le­gen. Dies kön­nen z.B. Pendler sein.


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