Kurzzeitkennzeichen
Um ein gekauftes, abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, benötigt man eine spezielle Erlaubnis. Das Kurzzeitkennzeichen wird aufgrund der roten Schriftzeichen landläufig auch “rotes Kennzeichen” genannt. Heutzutage erhält man aber als Privatperson kein solches Kennzeichen mehr. Die heutigen Nummernschilder für den privaten Kurzzeitgebrauch unterscheiden sich nur durch den rechts angebrachten Kasten von den normalen. In diesem Kasten wird der Zeitraum vermerkt für den das Kennzeichen gilt. In der Regel erhält das Fahrzeug eine Fahrerlaubnis von fünf Tagen.
So bekommen Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen
Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen bei jeder Zulassungsstelle. Wichtig ist, dass Sie sich zuvor eine Deckungskarte, also eine Versicherung für die fünf Tage besorgen. Diese erhalten Sie bei jeder Autoversicherung. Der Preis liegt zwischen 30 und 70€ abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Oftmals wird diese Summe beim Abschluss einer regulären Autoversicherung beim gleichen Versicherer erstattet. Achten Sie also unbedingt auf die Bedingungen und fragen Sie ggf. nach. Neben diesem Versicherungsnachweis benötigen Sie noch den Fahrzeugbrief und einen Personalausweis mit Wohnsitzangabe. Die Schilder müssen extra bei einem Schildermacher angefertigt werden. Sie finden diese meist in der Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Nummernschilder belaufen sich auf ca. 15–25 €. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von ca. 25 €, welche in der Zulassungsstelle zu entrichten ist.