Kurzzeitkennzeichen

Um ein gekauftes, abgemeldetes Fahrzeug im Straßen­verkehr bewe­gen zu dür­fen, benötigt man eine spezielle Erlaub­nis. Das Kurzzeitkennze­ichen wird auf­grund der roten Schriftze­ichen landläu­fig auch “rotes Kennze­ichen” genannt. Heutzu­tage erhält man aber als Pri­vat­per­son kein solches Kennze­ichen mehr. Die heuti­gen Num­mern­schilder für den pri­vaten Kurzzeit­ge­brauch unter­schei­den sich nur durch den rechts ange­brachten Kas­ten von den nor­malen. In diesem Kas­ten wird der Zeitraum ver­merkt für den das Kennze­ichen gilt. In der Regel erhält das Fahrzeug eine Fahrerlaub­nis von fünf Tagen.

So bekom­men Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen

Sie erhal­ten das Kurzzeitkennze­ichen bei jeder Zulas­sungsstelle. Wichtig ist, dass Sie sich zuvor eine Deck­ungskarte, also eine Ver­sicherung für die fünf Tage besor­gen. Diese erhal­ten Sie bei jeder Autover­sicherung. Der Preis liegt zwis­chen 30 und 70€ abhängig von der Ver­sicherungs­ge­sellschaft. Oft­mals wird diese Summe beim Abschluss einer reg­ulären Autover­sicherung beim gle­ichen Ver­sicherer erstat­tet. Achten Sie also unbe­d­ingt auf die Bedin­gun­gen und fra­gen Sie ggf. nach. Neben diesem Ver­sicherungsnach­weis benöti­gen Sie noch den Fahrzeug­brief und einen Per­son­alausweis mit Wohn­sitzangabe. Die Schilder müssen extra bei einem Schil­der­ma­cher ange­fer­tigt wer­den. Sie finden diese meist in der Nähe der Zulas­sungsstelle. Die Kosten für die Num­mern­schilder belaufen sich auf ca. 15–25 €. Hinzu kommt eine Ver­wal­tungs­ge­bühr von ca. 25 €, welche in der Zulas­sungsstelle zu entrichten ist.


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