Auto anmelden

Sie dür­fen Ihr Auto nur im Straßen­verkehr nutzen, nach­dem Sie es angemeldet haben. Oft­mals steht man vor dem Prob­lem ein Auto gekauft zu haben, dieses aber, auf­grund der natür­lich noch nicht erfol­gten Anmel­dung, nicht bewe­gen zu dür­fen. Die Son­der­regel “Kurzzeitkennze­ichen” ist für diesen Fall gedacht.

Die endgültige Anmel­dung erfolgt erst nach­dem Sie eine Ver­sicherung abgeschlossen haben und alle nöti­gen Doku­mente zusam­menge­tra­gen haben. Lesen Sie hier mehr dazu.

 


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One Response to Auto anmelden

  1. […] Sie eine Ver­sicherung abgeschlossen steht der Anmel­dung des Fahrzeugs nichts mehr im Wege. Erst wenn Ihr neues Auto zuge­lassen wurde, dür­fen Sie es im […]

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