Tagezulassung

Eine Tageszu­las­sung, ist ein Wagen, der vom Händler für einen Tag angemeldet wird. Der Wagen wird nicht vom Händler genutzt und gilt somit fast immer als Neuwagen.

Trifft einer der fol­gen­den Aspekte zu, gilt das Fahrzeugt nicht als Neuwagen:

- es sind standzeitbe­d­ingte Män­gel entstanden

- das Mod­ell wird nicht mehr unverän­dert hergestellt

- der Kilo­me­ter­stand beträgt nicht mehr als 10km

- Her­stel­lungs und Verkaufs­da­tum liegen nicht mehr als 12 Monate auseinander


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