Jahreswagen

Ein Jahreswa­gen ist ein Wagen, der bere­its von einem End­kun­den genutzt wurde, aber nicht älter als ein Jahr alt ist. Zwis­chen der Her­stel­lung und der Erstzu­las­sung darf eben­falls nicht mehr als ein Jahr ver­gan­gen sein. Es han­delt sich um Gebrauchtwagen.


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2 Responses to Jahreswagen

  1. Die Def­i­n­i­tion ist völ­lig richtig, aber nicht voll­ständig. Der Her­stel­lungszeit­punkt wirkt sich auch auf die Beze­ich­nung Jahreswa­gen aus: Liegt zwis­chen der Her­stel­lung und der Erstzu­las­sung mehr als 12 Monate, so ist der Verkauf als Jahreswa­gen nicht mehr möglich. Schönes Por­tal übrigens!

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