Auto anmelden
Sie dürfen Ihr Auto nur im Straßenverkehr nutzen, nachdem Sie es angemeldet haben. Oftmals steht man vor dem Problem ein Auto gekauft zu haben, dieses aber, aufgrund der natürlich noch nicht erfolgten Anmeldung, nicht bewegen zu dürfen. Die Sonderregel “Kurzzeitkennzeichen” ist für diesen Fall gedacht.
Die endgültige Anmeldung erfolgt erst nachdem Sie eine Versicherung abgeschlossen haben und alle nötigen Dokumente zusammengetragen haben. Lesen Sie hier mehr dazu.
[…] Sie eine Versicherung abgeschlossen steht der Anmeldung des Fahrzeugs nichts mehr im Wege. Erst wenn Ihr neues Auto zugelassen wurde, dürfen Sie es im […]